Alle diejenigen, die eine Papierrechnung für das Finanzamt brauchen oder auch so gern eine Papierrechnung von ihrem Mobilfunkanbieter haben möchten, wird es freuen: Die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München haben entschieden, dass keine Gebühren für die Erstellung einer Papierrechnung verlangt werden dürfen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Januar 2015, Az. I-6 U 166/13; I-6 U 82/14; OLG München, Urteil vom 5. Februar 2015, Az. 29 U 830/14).
Man kann für die letzten 3 Jahre seine Gebühren zurückfordern, mehr hierzu bei:
http://www.finanztip.de/handyrechnung-gebuehren/#ixzz4AItqYJv9
Übrigens, wenn Sie bei ihrer Handyrechnung sparen wollen, vielleicht lohnt sich ja auch ein Tarifwechsel? Für eine Beratung, schreiben Sie mir doch. Ich freu mich drauf!